Wichtig ist, dass beide Brautleute zu einer christlichen Ehe bereit sind. Zur Aufnahme der Hochzeit legen Braut und Bräutigam gemeinsam mit dem zuständigen Pfarrer ein Trauungsprotokoll an bzw. wird dieses Protokoll in Zusammenarbeit mit der Pfarrsekretärin ausgefüllt.
Folgende Dokumente benötigen die Brautleute:
Falls einer der Partner bereits verheiratet war oder nicht röm.-katholisch ist, erkundigen Sie sich bitte in Ihrer Wohnpfarre, welche Dokumente genau benötigt werden.
Vor der Hochzeit ist ein Eheseminar (Termine und Orte erfahren Sie im Pfarrbüro oder hier) und ein Gespräch (das sogenannte Brautgespräch) mit dem Pfarrer erforderlich. Dieses findet normalerweise ca. 2 Monate vor der Trauung statt. Dabei wird auch der Ablauf des Gottesdienstes festgelegt.
Die Trauzeugen müssen den Trauvorgang erfassen können. Im Anschluss an die Trauung beglaubigen die Trauzeugen dies mit ihrer Unterschrift.
Die Aufgabe der Trauzeugen ist üblicherweise nicht mit dem Tag der Eheschließung erfüllt, sondern sie sollen auch nach der Heirat als Ansprechpartner und gegebenenfalls als Vermittler für die Eheleute zur Verfügung stehen. Dazu ist es natürlich gut, wenn sie sich zum christlichen Glauben bekennen, um so auch in einer christlichen Partnerschaft aus ihrem eigenen Glauben beratend zur Seite stehen zu können.